Aufnahme und Eingewöhnung

In unserer Einrichtung werden Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in einer altersgemischten Gruppe betreut.

Dafür stehen uns 28 Ganzstagsplätze zur Verfügung.

Das Angebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder und Familien sowie den gesetzlichen Vorgaben.

Elternbeiträge werden für einjährige Kinder nach einer Tabelle des Landkreises Südwestpflaz erhoben. Ab dem Alter von zwei Jahren gilt für alle Kinder Beitragsfreiheit.

Die Anmeldung erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung in der Kindertagesstätte. Dazu füllen die Erziehungsberechtigten einen Aufnahmebogen aus.

Zu Beginn des Kindergartenbesuches findet ein Aufnahmegespräch zwischen der Kita-Leitung und den Erziehungsberechtigten statt. Dabei wird der Aufnahmevertrag abgeschlossen.

Die Eingewöhnung erfolgt durch Schnuppertage und mit dem Berliner Eingewöhnungsmodell.

Aufnahmekriterien

Kinder haben vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf Erziehung in einem Kindergarten. Das Jugendamt hat zu gewährleisten, dass für jedes Kind ein Kindergartenplatz in zumutbarer Entfernung zur Verfügung steht.

Falls darüber hinaus Plätze zur Verfügung stehen, können sie an Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vergeben werden.

  1. Die Anmeldung des Kindes wird erst nach der Geburt entgegengenommen
  2. Kinder, deren Geschwister bereits den Kindergarten besuchen, werden vorrangig aufgenommen
  3. Danach erhalten die ältesten Kinder der Warteliste einen Kindergartenplatz
  4. Die aufzunehmenden Kinder sollten überwiegend aus dem Einzugsbereich der Einrichtung kommen
  5. Freiwerdende Ganztagsplätze weden nach sozialen und pädagogischen Gründen vergeben.